Zensur Jugendschutz-Randerscheinungen
(Rubrik: Schatten_der_Vergangenheit)
In der Kriminalitätsstatistik nehmen aus archaischen Beziehungserwartungen resultierende Morde und Selbstmorde bereits jetzt einen gewichtigen Anteil ein. In Bayern war zu Anfang des 21. Jahrhunderts bei rund 1/5 aller Mord- und Totschlagsfälle das Opfer der Ehepartner oder Lebensgefährte; von 100 Selbstmördern unter 60 Jahren brachten sich durchschnittlich etwa 20 aus "Liebeskummer" um.
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Die Debatte wird auch rechtstheoretisch ausgefochten: Hier stehen Befürworter eines "Gefährdungsstrafrechts", die die Sanktionen des Strafrechts für Sicherheits- und Polizeiaufgaben nutzbar machen wollen, den Verfechtern eines "Erfolgsstrafrechts" gegenüber, die eine Bestrafung nur im kriminellen Erfolgsfall für angemessen halten. Während in den USA eine klares Erfolgsstrafrecht herrscht, das [extern] Heimito von Doderers Grundsatz "verprügelt mir nicht jeden, die richtigen aber saftig" folgt, wandelt sich das deutsche Strafrecht - ursprünglich als Erfolgsstrafrecht angelegt - mehr und mehr zum Gefährdungsstrafrecht und lässt das Intentionale des Täters in den Vordergrund treten. (Quelle: Telepolis: Kinder, Pornos, Killerspiele)
Sehr breit angelegter Artikel als Teil einer Serie über Jugendschutz in Deutschland am Beispiel der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM). Die oben zitierten Passagen stachen mir am stärksten ins Auge, weil sie sich um scheinbare Nebenkriegsschauplätze bemühen, die aber alle in die Jugendschutzdebatte mit einfließen und so durch die Hintertür auch eine allgegenwärtige Zensur für alle Medien einführen könnten.
Fühlt sich wie aufziehendes Mittelalter in Rechtsfragen an. Dem im Artikel anfangs gegebenen Verweis auf Baldur von Schirach als Vater des deutschen Jugendschutzgesetzes muß ich noch nachgehen. Wäre mal wieder sehr bezeichnend für Deutschland, wenn wir uns mit den Spätfolgen einer Nazi-Gesetzgebung herumschlagen würde.
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Die Debatte wird auch rechtstheoretisch ausgefochten: Hier stehen Befürworter eines "Gefährdungsstrafrechts", die die Sanktionen des Strafrechts für Sicherheits- und Polizeiaufgaben nutzbar machen wollen, den Verfechtern eines "Erfolgsstrafrechts" gegenüber, die eine Bestrafung nur im kriminellen Erfolgsfall für angemessen halten. Während in den USA eine klares Erfolgsstrafrecht herrscht, das [extern] Heimito von Doderers Grundsatz "verprügelt mir nicht jeden, die richtigen aber saftig" folgt, wandelt sich das deutsche Strafrecht - ursprünglich als Erfolgsstrafrecht angelegt - mehr und mehr zum Gefährdungsstrafrecht und lässt das Intentionale des Täters in den Vordergrund treten. (Quelle: Telepolis: Kinder, Pornos, Killerspiele)
Sehr breit angelegter Artikel als Teil einer Serie über Jugendschutz in Deutschland am Beispiel der "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (BPjM). Die oben zitierten Passagen stachen mir am stärksten ins Auge, weil sie sich um scheinbare Nebenkriegsschauplätze bemühen, die aber alle in die Jugendschutzdebatte mit einfließen und so durch die Hintertür auch eine allgegenwärtige Zensur für alle Medien einführen könnten.
Fühlt sich wie aufziehendes Mittelalter in Rechtsfragen an. Dem im Artikel anfangs gegebenen Verweis auf Baldur von Schirach als Vater des deutschen Jugendschutzgesetzes muß ich noch nachgehen. Wäre mal wieder sehr bezeichnend für Deutschland, wenn wir uns mit den Spätfolgen einer Nazi-Gesetzgebung herumschlagen würde.
Macsico - Mo, 19. Mrz 2007, 11:16 - in: Schatten_der_Vergangenheit
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